MARKTWERTERMITTLUNG

Bei der Marktwertermittlung wird der Marktwert der Immobilie festgestellt und in Kurzform schriftlich ausgearbeitet. Die Marktwertermittlung stellt eine Alternative zum umfangreichen Verkehrswertgutachten dar.

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die selben Berechnungen und Bewertungsmethoden wie bei einem Verkehrswertgutachten.

Die Marktwertermittlung ist kein Gutachten im Sinne des § 194 BauGB. Die Marktwertermittlung ist jedoch als Entscheidungsgrundlage
hilfreich. Anlässe können beispielsweise der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Ehescheidungen oder eine Erbauseinandersetzung sein.

 

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